Günstiger fahren

Die CDH hat Rahmenabkommen mit zahlreichen Autoherstellern oder Lieferabkommen mit Vertragshändlern bestimmter Automarken geschlossen. Diese ermöglichen es CDH-Mitgliedern und zum Teil auch  deren Mitarbeitern, sofern diese das Fahrzeug zu mehr als 2/3 beruflich nutzen, den Bezug von Neufahrzeugen mit attraktiven Preisnachlässen. Bei Renault, Peugeot und Nissan sind Mitarbeiter von CDH-Mitgliedern nicht selbst bezugsberechtigt. Die Preisnachlässe werden auch für Leasingverträge zugrunde gelegt.

Für die Nutzung benötigen CDH-Mitglieder oder deren festangestellte Mitarbeiter in jedem Fall einen Abruf- bzw. Berechtigungsschein. Dieser ist unter Angabe des Fabrikats, der Firmenadresse und bei Bezug durch Mitarbeiter mit der zusätzlichen Angabe der Mitarbeiteradresse bei der CDH (siehe Kontakt oder Impressum) erhältlich. Freie Mitarbeiter von CDH-Mitgliedsfirmen sind selbts nicht bezugsberechtigt.

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  • Informationen zu Nutzung der Rahmenabkommen und zu Sonderkonditionen erhalten Sie hier.
  • Überblick über die Konditionen für den Bezug von Kfz hier
  • Konditionen von Citroen mit Aktionsnachlässen hier
  • Konditionen von Ford Fiegl mit Sonderaktionen hier
  • Konditionen von Nissan hier
  • Opel-Angebot zur Umrüstung auf Flüssiggas (LPG) hier
  • Leasing-Beispiele für Seat hier