Erfüllung des Buchauszugsanspruchs durch laufende Abrechnungen
Der Anspruch auf Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 HGB kann schon erfüllt sein, wenn den monatlich erteilten Abrechnungen des Unternehmers Einzelaufstellungen beigefügt waren, die sämtliche nach der vertraglichen Provisionsregelung provisionsrelevanten Angaben für die Provisionsprüfung enthalten haben.
